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Kosten einer ambulanten Pflege

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Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Kosten für eine ambulante Pflege. Im Rahmen eines kostenlosen, persönlichen Beratungsgesprächs informieren wir Sie gerne detalliert. Dabei erstellen wir einen transparenten Kostenplan über alle gewünschten und benötigten Leistungen in der ambulanten Pflege für den Patienten. Der vereinbarte Leistungskatalog kann jederzeit angepasst werden, um die Pflege immer auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Wir kümmern uns um alle benötigten Verordnungen zur Behandlungspflege und die medizinischen Hilfsmittel, um eine angenehme und umfassende Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei anstehenden Verhandlungen mit den Kostenträgern.

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Wer bezahlt die Kosten für den Pflegedienst?

Wer die Kosten des Pflegedienstes zu bezahlen hat, ist davon abhängig, wer der Leistungsträger ist. Dies können sein:

  1. Die Krankenversicherung. Die Krankenkasse bezahlt den Pflegedienst, wenn es um Leistungen der häuslichen Krankenpflege geht. Häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet. Häusliche Krankenpflege erhalten auch Menschen ohne Pflegegrad zum Beispiel für die Nachsorge nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt oder einfach nur für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
  2. Die Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist zuständig für Menschen mit Pflegegrad 2-5. Sie übernimmt dann die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad.
  3. Das Sozialamt. Für Menschen die „Hilfe zur Pflege“ erhalten, ist das Sozialamt zuständig. 
  4. Selbstzahler. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Kosten für den Pflegedienst selbst bezahlt werden. Das kann vorkommen, wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden als über die Pflegesachleistungen abgedeckt sind. Dann muss der Rest selbst bezahlt werden. Oder es werden Leistungen des Pflegedienstes in Anspruch genommen, für die es keinen Grund gibt, dass die drei oben genannten Leistungsträger dafür aufkommen.
Kosten für die Grundpflege

Bei der Grundpflege handelt es sich um Leistungen zur Unterstützung des Patienten zu Hause, um ein selbstständiges und aktives Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Die Kosten für die Grundpflege – wie Körperpflege, Ankleiden, hauswirtschaftliche Versorgung etc. – werden nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI ) in Höhe des zugesprochenen Pflegegrades bis zu dem jeweiligen Höchstbeträgen von der Pflegekasse übernommen.

Kosten für die Behandlungspflege
Private Kosten

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Wer sind wir?

Sie suchen einen zuverlässigen Pflegedienst in der Oberlausitz, der sich auf ambulante Pflege spezialisiert hat?
Die gute Quelle ist ein mobiler Pflegedienst, der im Raum Schirgiswalde-Kirschau, Sohland, Taubenheim, Weigsdorf-Köblitz, Cunewalde, Großpostwitz, Wilthen und Oppach Senioren und pflegebedürftige Menschen zu Hause betreut.

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Theodor-Körner-Weg 1, 02689 Sohland

Tel.: +49 35936 - 336227
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