Grundpflege
Ob durch Krankheit oder einen Unfall, jeder von uns kann pflegebedürftig werden. Grundlegende Dinge des Alltags wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme sind dann nicht mehr alleine zu meistern. Unsere Pflegekräfte, sind dann ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet und ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet und ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Leistungen der Grundpflege:
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Körperpflege nach individuellem Wunsch
- Lagern und Betten
- Inkontinenzversorgung
- Mobilisation
- Zubereitung einer Mahlzeit
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondenkost bei implantierter Magensonde